Datum: 05.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marktzeuln
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Marktzeuln
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2023
2 Bauangelegenheiten
2.1 Markt 28 - Abschluss der erweiterten Machbarkeitsstudie - Beratung und Beschluss zur Umsetzung
2.2 Bauantrag: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Horb a.Main durch Anbau eines Stellplatzes sowie Umbau des bestehenden Gebäudes
2.3 Aufstellungsbeschluss "Vorhabenbezogener Bebauungsplan" Agrophotovoltaikanlage mit Änderung Flächennutzungsplan
2.4 Einziehung eines Teilbereichs des Feldweges "Ziegelgasse mit Abzweigung" Fl.Nr. 1412 Gmkg. Marktzeuln
2.5 soweit rechtzeitig eingehend
3 Beschlüsse zum Regionalwerk Obermain
3.1 Grundsatzbeschluss zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) "Regionalwerk Obermain"
3.2 Beschluss zur Flächensicherung
4 Umstellung des Schulbusverkehrs - Integration in die neuen Linien des VGN
5 Bekanntgaben und Sonstiges
5.1 Bekanntgabe: Vergabe Edelstahl-Handlauf im Treppenturm am Rathaus
5.2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.04.2023 und 08.05.2023 bzw weitere Auftragsvergaben
5.3 soweit rechtzeitig eingehend
6 Anfragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt.

Beschluss

Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2
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2.1. Markt 28 - Abschluss der erweiterten Machbarkeitsstudie - Beratung und Beschluss zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 12.09.2022 wurde ein Beschluss zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie gefasst. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht damit gerechnet werden, dass das Anwesen der ehemaligen Mützenfabrik übernommen werden kann. Das Anwesen Mützenfabrik konnte im Januar 2023 erworben werden und am 06.02.2023 wurde beschlossen die Machbarkeitsstudie zu erweitern. Das Ergebnis liegt nun vor und wird von Frau Messmer vorgestellt. 
Die erweiterte Machbarkeitsstudie vom 02.06.2023 sieht nun drei Varianten vor:
Variante 1: 
kleine Einfamilienhäuser, Teilerhalt Mützenfabrik, Erhalt großes Wohnhaus an der Marktstraße
Variante 2
maßstäblicher Geschosswohnungsbau, Erhalt großes Wohnhaus an der Marktstraße
Variante 3
Abbruch großes Wohnhaus an der Marktstraße, Großstruktur Wohnen
Aufgrund der Tatsache, dass auch ein Abbruch des großen Wohngebäudes Marktstraße 28 in Variante 3 denkbar ist, wird die Umsetzung der bisher geplanten Abbrucharbeiten zurückgestellt.
Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des Bauausschuss besprochen. Zum weiteren Verlauf wird dem Gemeinderat folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Die Verwaltung organisiert einen Investorenwettbewerb dem alle drei Varianten zugrunde gelegt werden. Der Gemeinderat kann sich dann für den besten Vorschlag entscheiden und hat danach auch Sicherheit, dass es zu einer Umsetzung der entsprechenden Variante kommt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Machbarkeitsstudie und beauftragt die Verwaltung einen Investorenwettbewerb zu organisieren. Die bisher geplanten Abbrucharbeiten werden zurückgestellt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Jutta Stark fragte nach, wie es sich mit der Stützmauer verhält, die das Nachbargrundstück vor dem Abrutschen bewahrt. Frau Messmer erklärte einige Lösungsvorschläge, indem man wieder ein Gebäude als Stütze anbaut oder eine separate Mauer um die entstehenden Gebäude mit Abstand zu errichten. Markus Püls machte den Vorschlag, die 2 Gärten, die vor dem Abrutschen bewahrt werden sollten, zusätzlich zu kaufen, um somit das gesamte Gefälle auszudehnen und abzuflachen.

Das Gremium stimmte Gemeinderat Erwin Grünbeck zu, dass seniorengerechtes Wohnen in Marktzeuln attraktiv gemacht werden muss. Auch Frau Messmer bestätigte, dass der Sozialwohnaspekt sich bei der Bewilligung von Fördergeldern positiv auf die Regierung auswirken kann.
 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Machbarkeitsstudie und beauftragt die Verwaltung einen Investorenwettbewerb zu organisieren. Die bisher geplanten Abbrucharbeiten werden zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Horb a.Main durch Anbau eines Stellplatzes sowie Umbau des bestehenden Gebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Der Markt Marktzeuln beabsichtigt, das Feuerwehrhaus in Horb a.Main, Burgstaller Str. 13 (FlNr. 235, Gmkg. Zettlitz) durch den Anbau eines Stellplatzes zu erweitern und das Bestandsgebäude umzubauen. Der beauftragte Planer Herr Czepera stellt seine Planungen samt Bauantrag in der Gemeinderatsitzung vom 05.06.2023 vor. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Horb a.Main in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich insoweit nach § 34 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist ebenso gesichert wie die Zufahrt. Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke haben dem Vorhaben durch Unterschrift auf den Plänen zugestimmt.

Die Baukosten belaufen sich auf 543.000 €.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Jutta Stark fragt nach, in welcher Höhe sich die Zuschüsse belaufen. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech antwortet, dass diese 31.000 € betragen und mit der Eigenleistung Horber Wehr hofft man, dass man unter 500.000 € kommt.


Gemeinderat Frank Kestel fragt nach der Heizung die eingebaut wird. Hierzu erklärt Planer Herr Czepera, dass eine Wärmepumpe eingebaut wird und dass Warmwasser mit Durchlauferhitzer erzeugt wird. 
Gemeinderat Markus Pülz erkundigt sich nach den Kanälen die unter dem neuen Anbau FF-Haus entlangführen, ob die bearbeitet werden. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech erklärt, dass die Kanalsituation mit dem AZV Michelau-Marktzeuln abgestimmt wurde.
Gemeinderat Markus Pülz bemerkt, dass die Horber Wehr einen starken Frauenanteil hat, ob es da nicht besser wäre eine Damentoilette mehr zu planen. Auch in Bezug auf zukünftige Feste und Versammlungen erscheint ihm eine Damentoilette zu wenig. Der Planer Herr Czepera sagt dazu, dass die Toilettensituation mit der Feuerwehr so abgesprochen wurde. 
Gemeinderat Markus Pülz kritisiert, dass er gerne mehr Varianten zur Planung des neuen Gebäudes gesehen hätte. Der Schulungsraum ist zu groß, die Stellplätze könnten auch anders angeordnet werden und er wünsche sich Überlegungen eine Zysterne einzubauen. Herr Czepera verwies darauf, dass die Planungen mit der Feuerwehr abgesprochen wurden. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech ergänzt dazu, dass ein gemeindlicher Versammlungsraum im Gemeindegebiet Horb a.Main von großem Nutzen ist, nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für Bürgergespräche oder Besprechungen in kleinerem Rahmen. Zudem lobte Erster Bürgermeister Friedlein-zech die Feuerwehr dafür, dass immer nach der kostengünstigsten Variante gesucht wurde.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Aufstellungsbeschluss "Vorhabenbezogener Bebauungsplan" Agrophotovoltaikanlage mit Änderung Flächennutzungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Der Vorhabensträger beabsichtigt auf den Flurnummern 1414, 1415, 1416, 1418, 1419 und 1420 sowie einem Teilbereich der Flurnummer 1412 der Gemarkung Marktzeuln eine sog. Agrophotovoltaikanlage zu errichten. Diese Flächen befinden sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Ausweisung eines Sondergebietes „Agrovoltaik an der Sandgrube“ mit der Zweckbestimmung Freiflächen Photovoltaikanlagen können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme geschaffen werden. Vorhabensträger ist der Eigentümer der o.g. Flächen Herr Thilo Hanft aus Redwitz a.d.Rodach (ohne Flurnummer 1412, Eigentümer Markt Marktzeuln). Ein entsprechender Durchführungsvertrag, der u.a. die Kostentragung durch den Antragsteller regelt ist vor Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplans abzuschließen.
Das durch Herrn Hanft mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Planungsbüro Solwerk GmbH aus Gundelsheim hat bereits Entwürfe (Stand 26.05.2023) des geänderten Flächennutzungsplans (6. Änderung) sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan samt Begründungen sowie eines kombinierten Umweltberichts zum Parallelverfahren für das Sondergebiet „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ erarbeitet und vorgelegt.

Beschlussempfehlung

Auf Antrag von Herrn Hanft wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agrovoltaik an der Sandgrube“ nach  § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans des Markt Marktzeuln (6. Änderung) im Bereich der Flurnummern 1414, 1415, 1416, 1418, 1419 und 1420 sowie einem Teilbereich der Flurnummer 1412 der Gemarkung Marktzeuln beschlossen.
Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Solwerk GmbH vorgelegten Entwürfe (Stand 26.05.2023) des geänderten Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan samt Begründungen sowie des kombinierten Umweltberichtes zum Parallelverfahren für das „Sondergebiet „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ und beschließt die frühzeitige Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Beschluss

Auf Antrag von Herrn Hanft wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agrovoltaik an der Sandgrube“ nach  § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans des Markt Marktzeuln (6. Änderung) im Bereich der Flurnummern 1414, 1415, 1416, 1418, 1419 und 1420 sowie einem Teilbereich der Flurnummer 1412 der Gemarkung Marktzeuln beschlossen.
Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Solwerk GmbH vorgelegten Entwürfe (Stand 26.05.2023) des geänderten Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan samt Begründungen sowie des kombinierten Umweltberichtes zum Parallelverfahren für das „Sondergebiet „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ und beschließt die frühzeitige Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Einziehung eines Teilbereichs des Feldweges "Ziegelgasse mit Abzweigung" Fl.Nr. 1412 Gmkg. Marktzeuln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.4

Sachverhalt

Der Markt Marktzeuln beabsichtigt einen ca. 54 m langen Teilbereich (=Abzweigung) des öffentlichen Feldweges Nr. 26 „Ziegelgasse mit Abzweigung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1412 der Gemarkung Marktzeuln auf Grund seiner verlorenen Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BayStrWG einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen, die Verfahrensunterlagen zur Einziehung liegen ab der Bekanntmachung für die Dauer von drei Monaten im Rathaus Marktzeuln zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während dieser Frist können sie von jedermann eingesehen werden und Bedenken vorgebracht werden. Anschließend ist über evtl. eingegangene Bedenken zu beraten und über die Einziehung zu entscheiden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stimmt der Einziehung des ca. 54m langen Teilbereichs (=Abzweigung) des öffentlichen Feldweges Nr. 26 „Ziegelgasse mit Abzweigung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1412 der Gemarkung Marktzeuln zu, die Absicht der Einziehung soll öffentlich bekannt gemacht werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Einziehung des ca. 54m langen Teilbereichs (=Abzweigung) des öffentlichen Feldweges Nr. 26 „Ziegelgasse mit Abzweigung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1412 der Gemarkung Marktzeuln zu, die Absicht der Einziehung soll öffentlich bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.5. soweit rechtzeitig eingehend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.5
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3. Beschlüsse zum Regionalwerk Obermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 3
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3.1. Grundsatzbeschluss zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) "Regionalwerk Obermain"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Um bei den aktuellen Herausforderungen der Energiekrise die kommunale Aufgabe der Energieversorgung sicherzustellen (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2, Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 6, 7 GO), bietet der Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen eine Möglichkeit der Teilhabe der Kommunen an den Geschäftsfeldern Erzeugung regenerativer Energien & Stromverkauf. Daher erarbeiten die elf Städte, Märkte und Gemeinden sowie der Landkreis aktuell ein Konzept zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) [Art. 89 ff. GO] als Anstalt öffentlichen Rechts, welches sich dieser Aufgabe annimmt. 

Es war bereits ein wichtiges Zeichen, dass alle elf Städte, Märkte und Gemeinden und der Landkreis die nötigen Finanzmittel zur Aufstellung der Geschäftsplanung, d.h. zur Erarbeitung der Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan eines möglichen Regionalwerks bereitgestellt haben.

In mehreren Bürgermeisterdienstbesprechungen, Workshops und Treffen des Arbeitskreises Regionalwerk wurde auf Einladung von Landrat Christian Meißner und der Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Anika Leimeister ausführlich über die Geschäftsplanung des Regionalwerks beraten. Alle elf Rathausvertreter waren sich einig, dieses Konzept im Landkreis Lichtenfels gemeinsam schnellstmöglich umsetzen zu wollen. Hierzu sind folgende Schritte nötig:

Schritt 1: Errichtung eines Regionalwerks [Gründung, Aufgaben]
Mit der tatsächlichen Gründung eines "Regionalwerk Obermain" eröffnet sich die große Chance, den anvisierten Ausbau der Energiewende (und insbesondere mögliche Windräder, PV-Flächen, PV Dachflächen) und der Wärmeversorgung (Wärmenetze) im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Gemeindegebiet und somit auch im Landkreis Lichtenfels zu sichern. Die Energie bzw. Wärme kann künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. Nicht zuletzt profitieren davon die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Mögliche Potentiale zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Wärmeversorgung und konkrete weitere Projekte für das Regionalwerk soll auch durch den in der Ausschreibung befindlichen landkreisweiten (interkommunalen) Energienutzungsplan ausgelotet werden. Die Aufgabe des Regionalwerk (gKU) ist zunächst die Suche und Identifizierung von Projekten und deren Projektentwicklung z.B. Flächensicherung, Beauftragung von Kartierungen, Beantragung von Netzeinspeisepunkten usw. 

Schritt 2: Projektumsetzung durch Gründung von „Projektgesellschaften“
Nach Abschluss der Projektentwicklung wird für große Projekte jeweils eine eigne Projektgesellschaft (GmbH & Co.KG) gegründet, an der die interessierten Kommunen Anteile erwerben können, wenn sie möchten. Auch Unternehmen oder Bürgerenergiegenossenschaften können Anteile zeichnen. Die Projektgesellschaft verwirklicht anschließend das Projekt (Anlagenbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Grünpflege). Hierfür fallen weitere Kosten an, von denen die Teilhaber an der Projektgesellschaft meist 20 % an Eigenkapital aufwenden müssen, der Rest wird mittels Banken bzw. Krediten fremdfinanziert, z.B. KfW Kredit Erneuerbare Energien – Standard 270. Das Projekt wird vor Realisierung, also vor Zahlungsbeginn diverser weiterer Kosten auf Wirtschaftlichkeit (Rentabilität) geprüft und nur wenn dieses Projekt wirtschaftlich ist, tatsächlich auch umgesetzt. 

Schritt 3 Regionalwerk – Erschließung weiterer (kommunaler) Geschäftsfelder
Darüber hinaus bietet das Regionalwerk Obermain als Kommunalunternehmen das strukturelle Konstrukt, um weitere kommunale Tätigkeiten zu bündeln und damit die kommunalen Verwaltungen zu entlasten. Mögliche zukünftige interkommunale Tätigkeitsfelder des Regionalwerks sind z.B. Klärschlammverwertung, EDV, zentrale Vergabestelle (Ausschreibungen), usw. 
Auch in diesem Fall muss festgelegt werden welche Kommune bei welchen Geschäftsfeldern mitarbeiten will. Es muss nicht jede Kommune bei jedem neuen Geschäftsfeld vertreten sein.

Die Energieversorgung ist gemäß Art. 83 Abs. 1 BV originäre Aufgabe der Kommunen. Der Landkreis Lichtenfels, welcher keine direkte Zuständigkeit im Bereich der Energieversorgung besitzt, ist bereit, sich mit einem Anteil von bis zu 25 % an einem „Regionalwerk Obermain“ zu beteiligen. Im Hinblick auf Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BV, Art. 51 Abs. 1 Halbsatz 2 LKrO und Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG und der Zielrichtung des EEG ist es trotzdem möglich, als Landkreis erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu errichten und zu betreiben, auch über die Deckung des voraussichtlichen Energiebedarfs im Gebiet hinaus (freiwillige Aufgabe; Art. 3 Abs. 6 Sätze 1 und 2 BayKlimaG).

Hierdurch ergibt sich folgende Kostenverteilung auf den Landkreis und die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Lichtenfels (bei einer Beteiligung aller 12 Akteure):

Kommune
Einwohner 
Fläche in ha
Kosten pro Jahr  
(EW basiert & ha basiert)
Kosten auf 5 Jahre
(EW basiert & ha basiert
Altenkunstadt
5472
3291,72
                   16.450 € 
                                82.250 € 
Bad Staffelstein
10522
9939,74
                   39.557 € 
                              197.784 € 
Burgkunstadt
6429
4058,92
                   19.747 € 
                                98.737 € 
Ebensfeld
5553
6872,95
                   24.448 € 
                              122.242 € 
Hochstadt
1622
1378,46
                      5.760 € 
                                28.801 € 
Lichtenfels
20036
12226,87
                   60.615 € 
                              303.075 € 
Marktgraitz
1143
374,65
                      2.749 € 
                                13.746 € 
Marktzeuln
1569
686,09
                      4.151 € 
                                20.755 € 
Michelau
6316
1935,53
                   14.896 € 
                                74.478 € 
Redwitz
3400
1466,09
                      8.950 € 
                                44.748 € 
Weismain
4678
9015,45
                   27.677 € 
                              138.384 € 
Gesamt Kommunen
66740
51246,47
                 225.000 € 
                          1.125.000 € 
Landkreis 


                   75.000 € 
                              375.000 € 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die jeweilige Kommune einen Grundsatzbeschluss zur Gründung eines "Regionalwerk Obermain" fassen und die nötigen Finanzmittel zur raschen Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand auf 5 Jahre im Haushalt einplanen und bereitstellen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Marktzeuln beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung des Regionalwerks Obermain durch die elf Städte, Märkte und Gemeinden und dem Landkreis Lichtenfels.
  2. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand werden vom Markt Marktzeuln ab Einstellung für insgesamt 5 Jahre (bis einschließlich 2028) die jeweiligen Finanzmittel aus der Tabelle: 20.755 € (jährlich 4.151 €) im Haushalt eingeplant bzw. bereitgestellt. Für das Jahr 2023 fallen max. 50 % der jährlichen Kosten an. Mit den Finanzmitteln werden die Personalkosten, Sachmittel, ggf. Büro, Fahrzeug-, Projektentwicklungs- und die Projektanbahnungskosten des Regionalwerks gedeckt. 
  3. Diese Kostenzusage gilt bereits für die interimsweise Einstellung/Beschäftigung eines Vorstands (vor Gründung des Regionalwerks) durch ein mögliches Gründungsmitglied des Regionalwerks im Vorgriff auf diese.
  4. Die Geschäftsplanung des Regionalwerks, d.h. die Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan, welche der Arbeitskreis Regionalwerk ausarbeitet, ist den kommunalen Gremien in einem weiteren Schritt zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Beschluss

  1. Der Markt Marktzeuln beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung des Regionalwerks Obermain durch die elf Städte, Märkte und Gemeinden und dem Landkreis Lichtenfels.
  2. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand werden vom Markt Marktzeuln ab Einstellung für insgesamt 5 Jahre (bis einschließlich 2028) die jeweiligen Finanzmittel aus der Tabelle: 20.755 € (jährlich 4.151 €) im Haushalt eingeplant bzw. bereitgestellt. Für das Jahr 2023 fallen max. 50 % der jährlichen Kosten an. Mit den Finanzmitteln werden die Personalkosten, Sachmittel, ggf. Büro, Fahrzeug-, Projektentwicklungs- und die Projektanbahnungskosten des Regionalwerks gedeckt. 
  3. Diese Kostenzusage gilt bereits für die interimsweise Einstellung/Beschäftigung eines Vorstands (vor Gründung des Regionalwerks) durch ein mögliches Gründungsmitglied des Regionalwerks im Vorgriff auf diese.
  4. Die Geschäftsplanung des Regionalwerks, d.h. die Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan, welche der Arbeitskreis Regionalwerk ausarbeitet, ist den kommunalen Gremien in einem weiteren Schritt zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Beschluss zur Flächensicherung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Im Zuge der Ausweisung von Windvorranggebieten durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West wurden bereits vor Jahren Flächen identifiziert, auf denen Windenergie vorrangig vor anderen Angelegenheiten zu erfüllen ist. Durch das „Wind an Land Gesetz“ und den Fall der 10H Regelung und dem Beschluss der EU Notfallverordnung wurden die gesetzlichen Regelungen zur Entstehung von Windparks erleichtert. Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergien an Land müssen verbindliche Flächenziele für Windkraft 2,0 % der Bundesfläche bzw. 1,8 % der Fläche Bayerns erreicht werden. Jede Planungsregion muss diese Flächenziele erfüllen, das wird durch das Nutzen der Windvorbehaltsgebiete und dem Ausweisen zusätzlicher neuer Flächen bewerkstelligt. Es kommen in Zukunft also noch weitere Windvorrangflächen hinzu, die für die Flächensicherung besonders interessant sind. Zur Errichtung eines Windparks in bereits ausgewiesen Windvorrangflächen ist trotzdem noch eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist eine Sachgenehmigung, die im Rahmen eines umfassenden anlagenbezogenen Prüfmaßstabes die sonstigen die Windenergieanlagen betreffenden Genehmigungen wie z.B. nach Baurecht, Denkmalschutzrecht, Waldrecht miteinschließt, somit sogenannte Konzentrationswirkung entfaltet.
Allerdings ist es so, dass für die Entstehung von Projekten auf solchen Flächen eben keine Bauleitplanung (Bebauungsplan) durch die Kommune mehr nötig ist.
Außerdem hat der Gesetzgeber Solarparks längs von Autobahnen und Schienenwegen als privilegierte Vorhaben in § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen. Damit sind Solarparks an diesen Standorten grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies führt dazu, dass im Regelfall kein Bebauungsplan mehr zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit dieser Solarparks erforderlich ist. Nun können grundsätzlich unmittelbar Baugenehmigungen beantragt werden. Zudem ist die Realisierung eines Solarparks längs von Autobahnen und Schienen nicht mehr von der Zustimmung des Gemeinderates abhängig; die Projektträger haben nunmehr bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Allerdings führt die Privilegierung von Solarparks nicht zwangsläufig zu einer Genehmigungsfähigkeit. Vielmehr müssen weitere öffentliche Belange im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden und können der Zulässigkeit des Solarparks im Einzelfall entgegenstehen. Z.B. sind Natur- und Artenschutzrecht weiterhin einzuhalten. Da es sich bei großflächigen Solarparks zudem ggf. um raumbedeutsame Vorhaben handelt, ist daneben zu ermitteln, ob die Solarparks Zielen der Raumordnung widersprechen.
Auch für die Entstehung von Projekten auf diesen Flächen ist keine Bauleitplanung (Bebauungsplan) durch die Kommune mehr nötig.
Wenn ein Projektierer sich mit den Eigentümern einigt, hat die Kommune keine „Kontrolle“ über die Entstehung, Ausgestaltung und finanzielle Beteiligung der Kommune oder das Angebot einer Bürgerbeteiligung bei Projekte auf den angesprochenen Flächen. Wird die Flächensicherung durch die Kommune selbst durchgeführt, kann die Kommune mitgestalten bei der Wahl der Bürgerbeteiligung, finanziellen Beteiligung der Kommune, genauen Lage des Projekts und ggf. Auswahl des Projektierers. Durch eine Flächensicherung kann die kommunale finanziellen Teilhabe durch Anteil an der entstehenden Projektgesellschaft oder Verkauf der Projektrechte sichergestellt werden. 
Somit hat es die jeweilige Kommune selbst in der Hand, ob die Wortschöpfung durch PV- bzw. Windprojekte in der Region verbleibt und unmittel-/mittelbar der heimischen Bevölkerung zu Gute kommt und zusätzlich die Region im Sinne des notwendigen Klimaschutzes klimaneutral aufstellt.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Regionalwerk, Flächensicherung auf dem kommunalen Hoheitsgebiet bei geeigneten Flächen durchzuführen, um konkrete Projekte selbst oder im „Regionalwerk Obermain“ umsetzen zu können. 
Zunächst sind Flächen mit besonderer Privilegierung interessant wie
  • Windvorranggebieten; bald auch Windvorbehaltsgebieten und Windpotentialflächen
  • Flächen längs von Autobahnen und von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn (Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht Änderung des Baugesetzbuchs)

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Regionalwerk, Flächensicherung auf dem kommunalen Hoheitsgebiet bei geeigneten Flächen durchzuführen, um konkrete Projekte selbst oder im „Regionalwerk Obermain“ umsetzen zu können. 
Zunächst sind Flächen mit besonderer Privilegierung interessant wie
  • Windvorranggebieten; bald auch Windvorbehaltsgebieten und Windpotentialflächen
  • Flächen längs von Autobahnen und von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn (Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht Änderung des Baugesetzbuchs)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Umstellung des Schulbusverkehrs - Integration in die neuen Linien des VGN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Integration der Schülerbeförderung in den ÖPNV des Landkreises Lichtenfels
Die Schulbusfahrten erfolgten im so genannten freigestellten Schülerverkehr. Mit Vertrag vom 21.07.2011 wurde die Schülerbeförderung an der Grund- und Mittelschule Redwitz (sowie der Grundschule Marktzeuln) der Firma Deuber übertragen. Die Schulbusfahrten erfolgten im so genannten freigestellten Schülerverkehr. Der Landkreis Lichtenfels hat mitgeteilt, dass er im Rahmen des neuen Nahverkehrsplanes zum 31.07.2023 und zum 01.01.2024 die Busverbindungen im östlichen Landkreis deutlich ausbauen wird und gebeten, die letzten bestehenden freigestellten Schülerverkehre rechtzeitig zu kündigen. Diese sollen in den allgemeinen Nahverkehr integriert werden.  Zum 31.07.2023 sollen die Linien 1240, die Michelau und Marktzeuln mit der Schule Redwitz verbindet, und Nr. 1245, die Hochstadt mit der Schule Redwitz verbindet, an den Start gehen. Die Linie 1241, die Marktzeuln und die Ortsteile Mannsgereuth, Trainau und Unterlangenstadt an die Schule anbindet startet erst am 01.01.2024. 
Sobald der ÖPNV greife, benötigen die berechtigten Schüler einen Verbundpass und eine Wertmarke, wobei dies in der Regel das 365 €-Ticket sein wird. Der Verbundpass kann mit dem entsprechend ausgefüllten Vordruck beantragt werden. Die Wertmarken sind beim VGN zu bestellen.
Zur Kenntnis

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5. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 5
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5.1. Bekanntgabe: Vergabe Edelstahl-Handlauf im Treppenturm am Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Begehung und Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) des Rathauses Marktzeuln durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde die Anbringung eines Handlaufes im kompletten Treppenturm gefordert. Bislang führt lediglich ein Handlauf vom Erdgeschoss ins erste Obergeschoss. Es fehlt somit ein Handlauf vom Erdgeschoss zum unteren Turmausgang sowie vom ersten Obergeschoss ins Dachgeschoss. Dieser Handlauf dient nicht nur für die Sicherheit der Beschäftigten, sondern allen Besuchern des Rathauses. Der vorhandene Handlauf wurde im Rahmen der Rathaussanierung von der Firma Thomas Limmer aus Burgkunstadt angefertigt. Für die geforderte Ergänzung des Handlaufes wurde daher ein Angebot von dort eingeholt. Das Angebot für die Anfertigung, Lieferung und Montage eines Edelstahlgeländers wie Bestand mit 16,8 Metern einschließlich Haltern, Endkappen und ca. 11 Eckverbindungen beträgt netto 2.973,60 €. Der Auftrag wurde aufgrund eines demnächst anstehenden Vor-Ort-Termins der Kommunalen Unfallversicherung bereits vergeben. Die Ausführung ist für Ende Mai 2023 angekündigt.
Zur Kenntnis
   

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5.2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.04.2023 und 08.05.2023 bzw weitere Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 5.2

Sachverhalt

Bekanntgabe: Der Marktgemeinderat hat in den nichtöffentlichen Sitzungen am 03.04.2023 und 08.05.2023 folgende Vergaben beschlossen:
Auftrag für die Planungsleistungen Stufe 1 für die Radwegverlegung in Horb a.Main an das Ingenieurbüro IVS aus Kronach. Vorläufiges Honorar 12.374,02 € - brutto
Auftrag für die Baugrunduntersuchung bzgl. der Radwegverlegung in Horb a.Main an das Ingenieurbüro Dr. G. Pedall aus Haag zu einem Angebotspreis von 7.162,61 € - brutto
Auftrag für die Renovierung von vorerst 48 Fenstern im Rathaus Marktzeuln an die Fa. Roland Bickel aus Hochstadt a.Main zum Angebotspreis von 17.493 € - brutto
Erweiterung Ingenieurvertrag „Technische Ausstattung“ für die Teilsanierung der Grundschule Marktzeuln an Fa. Berndorfer GmbH aus Kronach. Vorläufiges Honorar für die Leistungsphasen 1-3 in Höhe von 56.650 € - brutto.
Zur Kenntnis

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5.3. soweit rechtzeitig eingehend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 5.3

Sachverhalt

Hierzu liegt nichts vor.

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6. Anfragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderat Erwin Grünbeck fragt nach, ob die Daten der im Gemeindegebiet aufgestellten Geschwindigkeitsmessgeräte ausgewertet werden. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech verneinte dies, die Geräte können nicht ausgewertet werden. In unregelmäßigen Abständen wird das Messgerät des Landkreises ausgeliehen, um die Verkehrssituation aufzuzeichnen und auszuwerten. Die letzte Messung in Horb ergab, dass der Anteil an Geschwindigkeitsüberschreitungen relativ gering ist. Die Polizei sah daher keine Veranlassung, zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Gemeinderat Stephan Luthardt, weist daraufhin, dass beim An- und Neubau des Feuerwehrhauses Horb a.Main eine E-Auto Ladesäule, sowie mit Photovoltaikanlagen gearbeitet werden sollte. Die Gemeinde sollte als Vorbild vorangehen, wie dies die Regierung auch von den einzelnen Bürgern verlangt.

Datenstand vom 19.02.2024 09:17 Uhr