Datum: 07.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marktzeuln
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Marktzeuln
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2023
2 Errichtung einer Energiespeicheranlage in der Nähe des Umspannwerkes - Vorstellung Fa. RN-Energies, Leipzig
3 Bauangelegenheiten
3.1 soweit rechtzeitig eingehend
4 Bekanntgabe der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln für das Jahr 2023
5 Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
6 Haushalts- und Finanzplanung
6.1 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan des Marktes Marktzeuln für 2023
6.2 Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan mit Investitionsprogramm des Marktes Marktzeuln für die Jahre 2024-2026
7 Schulwesen - Übernahme der Schülerbeförderungskosten
8 Schulkinderbetreuung - Bedarfsanerkennung Hortplätze
9 Beschluss über den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens St. Michael, Marktzeuln
10 Bekanntgaben und Sonstiges
10.1 soweit rechtzeitig eingehend
11 Anfragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt.

Beschluss

Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Errichtung einer Energiespeicheranlage in der Nähe des Umspannwerkes - Vorstellung Fa. RN-Energies, Leipzig

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Friedlein-Zech teilt dem Gremium mit, dass heute eine Vorstellung des Projektes stattfindet, aber noch kein Beschluß gefasst wird. 
Herr Danylo Kaulka von der Firma RN-Energies aus Leipzig stellt das geplante Vorhaben zur Errichtung einer Energiespeicheranlage an der B 289 zwischen Zettlitz und Horb a.Main gegenüber dem Umspannwerk vor. Herr Kaulka erklärte, dass mit der Energiewende das Problem der Speicherung der produzierten Energie zukünftig die größte Herausforderung sein wird. Die Gemeinde Marktzeuln kann mit diesem Projekt durchaus ein Vorreiter in der Energiewende sein. Es wäre ein Beitrag zur Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Frank Kestel fragt, wie die Firma RN-Energies ihren Gewinn erzielt. Herr Kaulka erklärt dazu, dass an der Börse Strom zu günstigen Preisen eingekauft wird (bspw. am Sonntag) und dieser dann zu Spitzenlastzeiten (bspw.am Montag) wieder teurer verkauft werden kann.
Gemeinderat Heinz Fischer fragt nach, woher der Strom kommt. Die Firma RN-Energies bezieht Ihren Strom aus dem Umspannwerk Redwitz a.d.Rodach oder aus der in der Nähe befindlichen Freileitung. Dies hängt von einer Entscheidung des Bayernwerkes ab.

Gemeinderat Stefan Leikheim möchte wissen, wieviel Container aufgestellt werden. Herr Kaulka gibt an, dass mit 12-16 Containern begonnen werden kann.
Gemeinderat Erwin Grünbeck macht auf den Transport der sehr schweren Container aufmerksam. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Wege vor Beschädigung zu schützen sind. Auf die Frage, woher der Wechselrichter seinen Strom bezieht, antwortet Herr Kaulka, dass die Anlage immer eine Eigenversorgung vorhält.
Gemeinderat Markus Pülz fragt nach der Lebensdauer der Batterien. Herr Kaulka sagt dazu, dass diese 10 Jahre beträgt, aber es geplant sei die Anlage mindestens 20 Jahre zu betreiben. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech weist auf die Notwendigkeit einer Rückbauverpflichtung hin.
Gemeinderat Erwin Grünbeck erkundigt sich nach dem Brandschutz. Herr Kaulka erklärt, dass jeder Container eine integrierte Brandlöschanlage besitzt und Sicherheitsabstände eingehalten werden. Gemeinderat Frank Kestel will wissen, wie die Batteriecontainer gekühlt werden. Dies hängt vom Batteriehersteller ab. Das Funktionsprinzip ist dem eines Kühlschranks ähnlich, so Herr Kaulka.
Gemeinderat Markus Pülz fragt nach der Bauzeit? Wenn alle Genehmigungen vorliegen, ist die reine Bauzeit auf wenige Monate begrenzt. Das Projekt könnte innerhalb eines Jahres starten.
Gemeinderätin Jutta Stark fragt ob es eine akustische Beeinträchtigung geben würde. Herr Kaulka versichert, dass ca. 2 Stunden am Tag die Lautstärke auf 65 Dezibel steigen wird, dass in diesem Grundstücksbereich aber niemand beeinträchtigt wird.
Gemeinderat Stefan Leikheim fragt abschließend nach, ob bei einem defekten Container was auslaufen könnte und das Erdreich verschmutzt wird. Hierzu erklärt Herr Kaulka, dass jeder Container eine Ölauffangwanne hat. Die Container sind TÜV geprüft und haben besondere Zertifikate. Die Akkumulatoren sind frei von Kobalt und Nickel.
Zur Kenntnis

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 3
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3.1. soweit rechtzeitig eingehend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Hierzu liegt nichts vor.

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4. Bekanntgabe der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 4

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech informiert das Gremium über den Haushalt der VG Hochstadt-Marktzeuln, über den in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 04.05.2023 beraten und beschlossen wurde. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 838.350 €, der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 52.900 € (Gesamthaushalt 891.250 €) ab. Die Hauptausgaben des Verwaltungshaushaltes sind Personalkosten. Im Vermögenshaushalt sind unter anderem Ausgaben im IT-Bereich und die Neuanschaffung von Bürostühlen für das Verwaltungspersonal vorgesehen. Schulden sind keine vorhanden, Kredite werden nicht aufgenommen. Die Verwaltungskostenumlage beträgt 224,57 € je Einwohner (Vorjahr 216,83 €/EW) und bedeutet für den Markt Marktzeuln bei 1.613 Einwohnern eine Gesamtumlage von 362.237 €. Eine Investitionsumlage im Vermögenshaushalt wird nicht erhoben, ein Finanzplan mit Investitionsprogramm ist für die Verhältnisse der VG nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 23.05.2023 teilte das Landratsamt Lichtenfels mit, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und auch keine Bedenken gegen die Satzung bestehen. Der Marktgemeinderat nimmt die Haushaltssatzung der VG Hochstadt-Marktzeuln zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen.
Zur Kenntnis

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5. Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 5

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech stellt das Ergebnis der Jahresrechnung Anhand des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2022 vor. Das Haushaltsjahr 2022 endete im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.985.072,83 € (Ansatz: 2.936.400 €), der Vermögenshaushalt wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.289.155,76 € (Ansatz 4.347.450 €) abgeschlossen. Im Ergebnis enthalten ist die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 331.019,66 € (Ansatz: 140.000 €) eine Rücklagenzuführung am Jahresende in Höhe von 1.554.326,46 € (Ansatz: 1.041.050 €) und vorgetragene Kasseneinnahmereste für 2022 in Höhe von 22.022,94 € (Vorjahr: 23.449,30 €). Neue Kredite wurden keine aufgenommen. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 ist als vorläufig anzusehen, da hier noch eine Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss bzw. der überörtlichen Rechnungsprüfung erfolgt. Der Rechenschaftsbericht ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Zur Kenntnis

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6. Haushalts- und Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 6
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6.1. Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan des Marktes Marktzeuln für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Kämmerin Manuela Lamm gibt einen Überblick über die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des diesjährigen Kommunalhaushaltes. Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung und allen Anlagen wurde den Gemeinderäten bereits mit der Sitzungsladung über das Ratsinformationssystem bereitgestellt. Eine eingehende Befassung mit den Zahlen und Fakten des Haushalts 2023 wurde somit jedem Gemeinderatsmitglied ermöglicht. Der dem Gremium vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wurde von der Verwaltung in Anlehnung an die Haushaltsrechnung 2022, der Ansätze und dem Abschluss des Haushaltsjahres 2022 sowie aus den für das zu planende Haushaltsjahr 2023 bekannten Vorgaben entwickelt und wird in dieser Fassung von der Verwaltung und dem Finanzausschuss dem Gemeinderat zur Annahme und Zustimmung empfohlen. 
Kämmerin Manuela Lamm gibt die Eckdaten des Haushalts für 2023 bekannt. Der Schuldenstand des Marktes Marktzeuln wird in diesem Jahr voraussichtlich von 471.500 € auf 378.077 € abgebaut. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum Ende des Haushaltjahres 2023 somit 234 € je Einwohner, der Landesdurchschnitt liegt derzeit bei 701 €.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat erlässt aufgrund der Art. 63 ff der GO für das Haushaltsjahr 2023 die Haushaltssatzung mit den §§ 1 - 7. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 3.229.800 €. Der Vermögenshaushalt wird in Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 3.419.800 € festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Die Haushaltssatzung bildet in ihrem vorgetragenen Wortlaut einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A                380 v. H.
Grundsteuer B                350 v. H.
Gewerbesteuer               380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan weist aus:
  1   ehrenamtlicher Erster Bürgermeister
  5   Bauhofmitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte)
  3   Reinigungskräfte (Teilzeitbeschäftigte)
Der Marktgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan vollinhaltlich zu. Die Haushaltssatzung tritt zum 01.Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt aufgrund der Art. 63 ff der GO für das Haushaltsjahr 2023 die Haushaltssatzung mit den §§ 1 - 7. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 3.229.800 €. Der Vermögenshaushalt wird in Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 3.419.800 € festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Die Haushaltssatzung bildet in ihrem vorgetragenen Wortlaut einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A                380 v. H.
Grundsteuer B                350 v. H.
Gewerbesteuer               380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan weist aus:
  1   ehrenamtlicher Erster Bürgermeister
  5   Bauhofmitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte)
  3   Reinigungskräfte (Teilzeitbeschäftigte)
Der Marktgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan vollinhaltlich zu. Die Haushaltssatzung tritt zum 01.Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan mit Investitionsprogramm des Marktes Marktzeuln für die Jahre 2024-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 6.2

Sachverhalt

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024-2026 wurde bei der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch den Ersten Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech anhand einer Aufstellung erläutert. Gemäß VV Nr. 2 zu §24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu fassen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stimmt dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2026 als Ergänzung zum Haushaltsplan mit Haushaltssatzung zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2026 als Ergänzung zum Haushaltsplan mit Haushaltssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Schulwesen - Übernahme der Schülerbeförderungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 7

Sachverhalt

Bislang erfolgte die Beförderung der Grundschulkinder im Gebiet des Marktes Marktzeuln zum und vom Unterricht (Freigestellter Schülerverkehr) im Rahmen einer eigens eingerichteten Buslinie für die Kinder aus Horb am Main und Zettlitz (zusammen mit den Hauptschülern). Die Betriebskosten hierfür trägt der Schulaufwandsträger (Markt Marktzeuln) und die Abrechnung erfolgte über den Mittelschulverband Redwitz.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Schülerbeförderung im Rahmen den ÖPNV. Hierfür wird jedem beförderungsberechtigten Schulkind ein kostenfreies 365-Euro-Ticket zur Verfügung gestellt. Beförderungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, wenn der Weg zum Unterricht länger als zwei Kilometer ist oder auch bei kürzeren Strecken, wenn der Schulweg als besonders beschwerlich oder gefährlich anerkannt wird. Der Weg vom Ortsteil Zettlitz bis zur Grundschule Marktzeuln ist kürzer als zwei Kilometer, jedoch wird der Schulweg aufgrund der stark befahrenen Staatsstraße, welche gequert werden muss und dem unbeleuchteten Weg (Winterhalbjahr) zwischen Zettlitz und Marktzeuln, als besonders gefährlich anerkannt. Somit sind alle Grundschüler aus den Ortsteilen beförderungsberechtigt und erhalten ein kostenfreies 365-Euro-Ticket. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stimmt der Übernahme der Schülerbeförderungskosten wie vorgetragen zu. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Übernahme der Schülerbeförderungskosten wie vorgetragen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Schulkinderbetreuung - Bedarfsanerkennung Hortplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 8

Sachverhalt

Derzeit laufen die Planungen hinsichtlich einer Teilsanierung der Grundschule und Schaffung eines Kinderhortes. Für den vorhanden Hortbereich im Obergeschoss der Grundschule wurde mit Wirkung vom 01.01.2021 eine Betriebserlaubnis für 20 Plätze erteilt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wurde bei der Kita-Aufsicht eine vorübergehende Erweiterung der Betriebserlaubnis beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben und befristet für das Kindergartenjahr 2022/23 dürfen bis zu 36 Plätze im Hort belegt werden. 
Durch die geplanten Maßnahmen soll im Obergeschoss der Grundschule ein neuer Hort geschaffen bzw. der provisorische Hort umgebaut werden, wodurch anschließend mehr Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Der Umbauumfang sollte jedoch auch dem örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen entsprechen, weshalb der Gemeinderat eine entsprechende Bedarfsanerkennung beschließen muss.
Der Bedarf an Hortplätzen richtet sich hauptsächlich nach den Schülerzahlen, welche die Grundschule besuchen. Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 die Geburtenzahlen eingebrochen waren, haben sich diese im Jahr 2022 mit 19 Kindern wieder deutlich erholt. Weiterhin sind Neuzuzüge von Familien zu verzeichnen, wodurch im Schuljahr 2023/2024 wieder 61 Schüler die Grundschule besuchen werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass aufgrund der Erwerbstätigkeit der Eltern oder fehlenden Betreuungspersonen im Familienumfeld, immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Grundschulkinder benötigen werden. Somit sollte mit einer Rate von 80 % der Schulkinder gerechnet werden, welche nach dem Unterricht den Hort besuchen werden. Bei einer Schülerzahl von 61 Kindern wären dies 49, aufgerundet 50 Hortplätze. 
Aus diesem Grund sollte der Markt Marktzeuln 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkennen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Beschluss über den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens St. Michael, Marktzeuln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist im Kindergarten Marktzeuln die Schaffung eines Personalraumes notwendig. Hierzu soll ein vorhandenes Gerätelager zum Personalraum umgebaut werden und zeitgleich als Ersatz ein Funktionsgebäude, zur Unterbringung der Spiel- und Gartengeräte bzw. der Kinderwagen, geschaffen werden. Zudem sind zusätzliche Beschattungsmaßnahmen (Markisen) vorgesehen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Markt Marktzeuln und der Kath. Kirchenstiftung ist der Markt Marktzeuln für den Bauunterhalt des Gebäudes verantwortlich. Art, Umfang und zeitliche Notwendigkeit von Unterhaltsmaßnahmen ergeben sich aus den im Immobilienbereich üblichen Usancen und Fristen. Ergänzend dazu gelten als Mindestanforderung die im Kindergarten- bzw. im Kinderkrippenbereich jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Für die Maßnahme können Zuwendungen gemäß Art. 10 BayFAG beantragt werden. Ein möglicher Fördersatz steht jedoch im Vorfeld nicht fest. In der Regel beträgt dieser 50 % + x. Es wurde bereits ein Architektenbüro mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) beauftragt. Die geschätzten Gesamtkosen belaufen sich auf ca. 160.000 €.
Den Unterlagen zur Beantragung der FAG-Fördermittel ist der Beschluss des Gemeinderates bzgl. der Durchführung des Vorhabens beizufügen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Erweiterungs- und Baumaßnahmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Erweiterungs- und Baumaßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 10
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10.1. soweit rechtzeitig eingehend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Hierzu liegt nichts vor.

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11. Anfragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 11

Sachverhalt

Hierzu liegt nichts vor.

Datenstand vom 20.02.2024 08:49 Uhr