Datum: 04.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus Marktzeuln
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Marktzeuln
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2024
2 Bauangelegenheiten
2.1 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans"Agrovoltaik an der Sandgrube" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Behandlung der Stellungnahmen § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Billigungs- und Satzungsbeschluss
2.2 Änderung/Teilaufhebung Bebauungsplan Horb a.Main - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
2.3 Bauantrag: Neubau einer Kalthalle, FlNr. 938/9 Gmkg. Marktzeuln (Kindergartenstr. 3)
2.4 Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 789 Gmkg. Marktzeuln (Kulbitzweg)
2.5 soweit rechtzeitig eingehend
3 Bekanntgaben und Sonstiges
3.1 Bekanntgabe von Vergaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2024
3.2 soweit rechtzeitig eingehend
4 Anfragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 1

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt.

Beschluss

Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2
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2.1. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans"Agrovoltaik an der Sandgrube" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Behandlung der Stellungnahmen § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Billigungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung des Sondergebietes „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ im Parallelverfahren beschlossen.
In der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 fand die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, und § 4 Abs. 2 BauGB statt. 
Herr Westenberg von der Firma Solwerk GmbH stellt dem Marktgemeinderat die eingereichten Stellungnahmen und die ausgearbeiteten Beschlussvorschläge vor. Daraus resultierende Änderungen wurden in die Planung bereits eingearbeitet. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse werden direkt in der Anlage vermerkt (siehe Anlage: AGV an der Sandgrube Würdigung).

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat behandelt die eingegangenen Stellungnahmen. Die einzelnen Abwägungsergebnisse mit Abstimmungsergebnis sind in der Anlage (AGV an der Sandgrube Würdigung) vermerkt.
Der Marktgemeinderat billigt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 04.03.2024 mit den eingearbeiteten Änderungen. 
Der Gemeinderat fasst für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans den Feststellungsbeschluss und beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ gem. § 10 BauGB als Satzung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat behandelt die eingegangenen Stellungnahmen. Die einzelnen Abwägungsergebnisse mit Abstimmungsergebnis sind in der Anlage (AGV an der Sandgrube Würdigung) vermerkt.
Der Marktgemeinderat billigt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 04.03.2024 mit den eingearbeiteten Änderungen. 
Der Gemeinderat fasst für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans den Feststellungsbeschluss und beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ gem. § 10 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stefan Leikheim

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2.2. Änderung/Teilaufhebung Bebauungsplan Horb a.Main - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Horb a.Main“ stammt aus dem Jahr 1999. Die Erschließungsarbeiten in diesem Bereich wurden mangels Nachfrage nicht durchgeführt. 
Inzwischen entsprechen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr den zeitgemäßen Ansprüchen (kleine Baufenster, strenge Gestaltungsvorgaben) und die im Bau befindliche B173 neu in ca. 225m Entfernung macht die Lage des Gebietes noch unattraktiver.
Deshalb ist es geplant den Bebauungsplan für das Baugebiet „Horb a.Main“ zu verkleinern. Dies findet durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Horb a.Main“ statt, der als Änderungsbebauungsplan in seinem Geltungsbereich die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ersetzt. Im Zuge der Planaufstellung für den neuen, verkleinerten Änderungsbebauungsplan wird gleichzeitig der rechtskräftige Bebauungsplan „Horb a.Main“ aufgehoben. Diese Aufhebung bewirkt das ersatzlose Außerkrafttreten sämtlicher Festsetzungen für den Bereich außerhalb des Änderungsbebauungsplanes „Horb a.Main“.
Im Bereich der Aufhebung findet somit § 35 BauGB wieder Anwendung. Im Bereich der Bebauungsplanänderung gilt dann ein neuer – geänderter – qualifizierter Bebauungsplan i.S.d. § 30 Abs. 1 BauGB.
Die Vorgehensweise wurde mit den Eigentümern der Grundstücke Fl. Nrn. 315, 316 und 318 der Gmkg. Zettlitz, die im Geltungsbereich liegen und bereits durch die vorhandenen Leitungen und den öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen sind, abgesprochen. (Da auf diesen Grundstücken Baurecht besteht – Umsetzung aufgrund der Festsetzungen des BPlans aber schwierig teilweise fast nicht möglich).
Herr Semmler vom Büro IVS GmbH, Kronach stellt dem Marktgemeinderat den Entwurf des neuen Bebauungsplans mit seinen geänderten Festsetzungen vor. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Horb a.Main" mit Teilaufhebung und Änderung des Bebauungsplanes Horb a.Main in der Fassung vom 21.04.1999“.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 01.02.2024 wird gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderat Heinz Fischer gibt an, dass die Möglichkeit eines Flachdachs gewährt werden sollte. 

Marktgemeinderat Erwin Grünbeck möchte wissen, wie die 9 Meter Maximalhöhe ausgenutzt werden können und ob es die Möglichkeit für Bauherren gibt, einen Dachboden einzurichten. Herr Semmler erklärt, dass beispielsweise ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen plus Spitzdach die 9 Meter nicht überschreiten dürften. Geschäftsleiter Jörg Michalek fügt hinzu, dass im Obergeschoss ein Vollgeschoss besteht, wenn 2/3 der Fläche eine Höhe von 2,20 Meter oder mehr haben.

Marktgemeinderat Frank Kestel fragt, wie es sich mit den bereits bestehenden dreigeschossigen Häusern verhalten wird. Herr Semmler entgegnet, dass sich für die bisherigen Eigentümer nichts ändert und die Änderungen im Bebauungsplan so getätigt werden, dass für die umliegenden Grundstückseigentümer keine Nachteile entstehen.

Erster Bürgermeister Friedlein-Zech fügt hinzu, dass die Möglichkeit für den Bau von Reihenhäusern gegeben sein sollte.

Marktgemeinderat Stefan Luthardt möchte wissen, ob der Markt Marktzeuln im Falle eines Gerichtsverfahrens bzgl. der zukünftigen maximalen Bauhöhe und 2 Vollgeschossen rechtlich auf der sicheren Seite ist. Herr Semler entgegnet, dass bisher auch nur in Teilbereichen ein Bau mit 3 Vollgeschossen zulässig ist. Sollte ein Grundstück nach dem Rechtskräftigwerden des neuen Bebauungsplans erworben werden, ist dieser geltendes Recht und somit nicht anfechtbar.

Marktgemeinderat Hubert Gehrlich fügt hinzu, dass die Änderung im Bebauungsplan auf 2 Vollgeschosse durchaus sinnvoll ist, gerade in Bezug auf bereits bebaute Grundstücke. Diesen könnten sonst Nachteile enstehen, wie die fehlende Sonne (z.B. für Photovoltaikanlagen), etc.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Horb a.Main" mit Teilaufhebung und Änderung des Bebauungsplanes Horb a.Main in der Fassung vom 21.04.1999“.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 01.02.2024 wird gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag: Neubau einer Kalthalle, FlNr. 938/9 Gmkg. Marktzeuln (Kindergartenstr. 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Es liegt ein Bauantrag vom Eigentümer der Fl.Nr. 983/9 Gmkg. Marktzeuln (Kindergartenstraße 3) für die Errichtung einer 150m² großen geschlossenen Lagerhalle (10x15m) mit Pultdach (Höhe 5,60 m bzw. 4,31 m) vor. Die Halle soll dem angrenzenden Malerbetrieb als Lagerfläche für z.B. Hänger, Gerüste und Putzsäcke dienen. Wegen der Frostgefahr ist lt. Antragsteller keine Lagerung von Farben in der Halle vorgesehen.
Ob eine Ausnahme nach § 4 Abs, 3 Nr. 2 BauNVO als nicht störender Gewerbebetrieb zugelassen werden kann, oder ob stattdessen eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Kindergarten Marktzeuln“ (Nr. 2.1) von der Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ erteilt werden muss, hängt nach Rücksprache mit dem Landratsamt von einer noch ausstehenden Betriebsbeschreibung durch den Antragsteller ab. 
Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kindergarten Marktzeuln“ beantragt:
Teil I Nr. 3.2.Grundflächenzahl 0,25                        geplant: 0,28 (einschließlich vorh. Garage)
Teil II Nr. 3. Dachgestaltung Pultdach 15-30°                geplant: 7°

Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften konnten nur teilweise eingeholt werden. 
Der Eigentümer der Fl.Nr. 938/6 Gmkg. Marktzeuln hat ein Schreiben zum Verfahren eingereicht, in dem sich gegen das Bauvorhaben ausgesprochen wird, folgende Punkte werden angesprochen (Stellungnahme jeweils im Anschluss):
-        freie Sicht wird verbaut, Höhe der Halle
es besteht kein Recht auf freie Sicht, es musste mit einer Bebauung des freien Bauplatzes gerechnet werden. Bei Bebauung mit einem Wohnhaus, wäre eine noch deutlich höhere Bebauung zu erwarten gewesen.
-        Wertminderung des Grundstückes durch sinkende Wohnqualität
da der Hauptbetrieb schon vorhanden ist, wird hier keine ausschlaggebende Beeinträchtigung des Grundstückswertes durch die Erweiterung gesehen, allerdings hat der Gemeinderat Verständnis dafür, dass im Allgemeinen eine nichtgewerbliche Nachbarbebauung häufig bevorzugt wird.
-        Zulässigkeit des Gewerbes im allgemeinen Wohngebiet
nur Ausnahmsweise nach §4 Abs.3 BauNVO oder als Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB 
-        Gefahrstoffe, Geruchs- und Lärmbelästigung
für die Lagerung von Gefahrstoffen müssen die geltenden Gesetze eingehalten werden, zur Verminderung von Lärmbelästigungen sollten entsprechende Nebenbestimmungen analog der Baugenehmigung aus dem Jahr 2014 mit aufgenommen werden
-        Sicherheitsrisiko, Unfallgefahr, auch wg. Kindergarten
eine erhöhte Unfallgefahr für die Öffentlichkeit wird hier nicht gesehen, der Betriebsverkehr verlagert sich höchstens vom vorhandenen Betriebsgrundstück auf das direkt angrenzende neu zu bebauende Grundstück. Beide liegen dem Kindergarten gegenüber, es wird keine Veränderung der Situation erwartet, momentan sind keine Probleme bekannt.
Die benötigte Abstandsflächenübernahmeerklärung für die Fl.Nr. 935/26 (Frankenstr. 9) liegt vor.
Die Abstandsfläche zur Fl.Nr. 938/6 wurde auf dem Plan falsch eingezeichnet, hier ist keine Abstandsflächenübernahme erforderlich, die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück des Antragstellers.

Beschlussempfehlung

Der Errichtung der Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 983/9 Gmkg. Marktzeuln (Kindergartenstraße 3) wird zugestimmt. Insbesondere da auch die Errichtung des Hauptbetriebes zugelassen wurde, wird nun für die Erweiterung durch eine zusätzliche Lagerhalle der erforderlichen Ausnahme bzw. Befreiung (je nach Betriebsbeschreibung) zur Errichtung im Allgemeinen Wohngebiet zugestimmt.
Außerdem wird den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachgestaltung und der Grundflächenzahl (GRZ) zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderäte Erwin Grünbeck und Hubert Gehrlich führen die Diskussionsergebnisse aus der Bauausschusssitzung kurz aus. Die Bedenken bezüglich der Geruchs- und Lärmbelästigung lassen sich nicht erkennen, da keine Farben in der Kalthalle gelagert werden und das Verkehrsaufkommen aufgrund des Neubaus der Halle nicht erhöht wird. Auch die geplante Höhe stellt keinen Grund zur Ablehnung des Bauantrages dar.

Beschluss

Der Errichtung der Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 983/9 Gmkg. Marktzeuln (Kindergartenstraße 3) wird zugestimmt. Insbesondere da auch die Errichtung des Hauptbetriebes zugelassen wurde, wird nun für die Erweiterung durch eine zusätzliche Lagerhalle der erforderlichen Ausnahme bzw. Befreiung (je nach Betriebsbeschreibung) zur Errichtung im Allgemeinen Wohngebiet zugestimmt.
Außerdem wird den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachgestaltung und der Grundflächenzahl (GRZ) zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 789 Gmkg. Marktzeuln (Kulbitzweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.4

Sachverhalt

Es liegt eine formlose Bauvoranfrage für das Grundstück Fl. Nr. 789 der Gemarkung Marktzeuln (am Kulbitzweg) vor. Geplant ist ein Einfamilienwohnhaus mit Flachdach, sowie eine angebaute Doppelgarage und eine Terrassenüberdachung.
Das geplante Wohngebäude hat laut dem eingereichten Plan in etwa die Höhe der dahinter liegenden Bebauung, die Dachfläche wird durch das neue Gebäude mit Flachdach allerdings verdeckt. 
Das Grundstück grenzt zwar direkt an die Bebauung im Kulbitzweg an, befindet sich aber im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Bebauung der Fl. Nr. 789 ist somit grundsätzlich nur nach Aufstellung einer Einbeziehungssatzung möglich (hierzu gab es bereits frühere Gespräche mit dem Landratsamt). Im Zuge des Bauleitverfahrens werden genauere Festsetzungen festgeschrieben. 
Es sollten geeignete Festsetzungen zur Verminderung einer negativen Fernwirkung bedacht werden (z.B. Farbgebung der Fassade).
Vor Fassung eines Aufstellungsbeschlusses durch den Markt Marktzeuln wäre ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Antragssteller abzuschließen, in dem u. a. bestimmt wird, dass der Eigentümer durch entsprechende Beprobung nachweisen muss, dass keine Beeinträchtigung durch die angrenzende Altlastenverdachtsfläche entsteht und dass er alle mit der Aufstellung verbundenen Kosten (z.B. Planung, Beprobungen, Erschließung, Ausgleichsflächen, Verwaltungsaufwand 1000€ pauschal, …) vollumfänglich übernimmt. Der Antragssteller wird darauf hingewiesen, dass er das gesamte Verfahrensrisiko trägt, d.h. scheitert die Aufstellung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Einwände Träger öffentlicher Belange o.ä.), so hat der Antragssteller dennoch alle entstandenen Kosten zu tragen.
Die Eigentümer des Nachbargrundstücks mit der Flurnummer 790/7 haben dem Vorhaben durch Unterschrift grundsätzlich zugestimmt. 
Die Eigentümer des Nachbargrundstücks mit der Flurnummer 790/5 haben keine Bedenken geäußert und würden sich der Meinung des Landratsamtes anschließen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat befürwortet das Vorhaben gemäß den eingereichten Entwurfsplänen und wäre zur Durchführung der notwendigen Bauleitplanung bereit, soweit sich der Antragsteller durch städtebaulichen Vertrag verpflichtet die entstehenden Kosten vollumfänglich zu übernehmen.

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderat Hubert Gehrlich merkt an, dass der Neubau nicht über die Firsthöhe des Nachbarhauses ragen darf. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech erklärt, dass die Höhenfestlegung bindend sein muss. Wenn nicht tief genug gebaut werden kann, ist ein Bau nicht möglich.

Marktgemeinderätin Jutta Stark wendet ein, dass der geplante Neubau nicht in die Siedlung passe, es aber begrüße, dass jemand in Marktzeuln bauen möchte. Marktgemeinderat Heinz Fischer gibt an, dass die Form des Neubaus einfach Geschmackssache sei und sich das Gebäude sicher gut einfügen wird. Marktgemeinderat Hubert Gehrlich fügt hinzu, dass die Ästhetik immer eine Frage des Geschmacks sei und auch teilweise die Farbwahl mancher Fassaden nicht ins Bild passen würden. Objektiv gibt es aber keine Beeinträchtigungen festzustellen.

Marktgemeinderat Markus Pülz gibt zu bedenken, dass für die Nachbarn weiterhin die Möglichkeit einer Photovoltaikanlage gegeben sein muss. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech unterstreicht erneut die bindende Höhenfestlegung. 

Marktgemeinderat Stefan Luthardt erklärt, dass die Nachbarn ja bereits ihr Einverständnis gegeben haben und somit klar gemacht haben, dass der Neubau für sie keine Probleme darstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet das Vorhaben gemäß den eingereichten Entwurfsplänen und wäre zur Durchführung der notwendigen Bauleitplanung bereit, soweit sich der Antragsteller durch städtebaulichen Vertrag verpflichtet die entstehenden Kosten vollumfänglich zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.5. soweit rechtzeitig eingehend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.5
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3. Bekanntgaben und Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 3
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3.1. Bekanntgabe von Vergaben aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Vergabe Beweissicherung vor Abbruch Markt 28
Der Auftrag wurde an den Sachverständigen Herrn Schultheiß aus Großheirath zum Angebotspreis in Höhe von pauschal 2.900 € netto vergeben. U.U. könnten sich hier noch durch die Verringerung des Auftragsumfangs Einsparungen ergeben.

Vergabe Abbrucharbeiten Nebengebäude FW-Haus Horb a.Main
Die Auftragsvergabe erfolgte an die Fa. Peter Bergmann, Lichtenfels, zum Angebotspreis in Höhe von pauschal 14.280 € brutto.

Nachgenehmigung der Auftragsvergabe zur Stromversorgung für die Bereiche SLP und HS für den Zeitraum 01.01.2024-31.12.2025.
Der Marktgemeinderat stimmte im Nachgang den Stromversorgungsvertag mit der Fa. N-ERGIE, Nürnberg für die Jahre 2024 und 2025 zu. Tarif: „Strom Kommune Plus Öko, Netto Energiearbeitspreis: 12,800 Ct/kWh für 2024 bzw- 12,700 Ct/kWh für das Jahr 2025.

Vergabe des Auftrags zur jährlichen Baumkontrolle ab 2024:
Der Auftrag für die jährliche Baumkontrolle ab 2024 wurde an die Fa. RIWA GmbH vergeben. Die Kosten betragen jährlich ca. 3.825 € brutto. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und Anzahl der geprüften Bäume.

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3.2. soweit rechtzeitig eingehend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Friedlein-Zech gibt an, dass ab dem 16.03.2024 auch Samstags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr wieder Grüngutabfälle angenommen werden. 

Außerdem gibt er bekannt, dass es am 14.03.2024 wieder den bayernweiten Warntag geben wird. Hier wird ab 11 Uhr ein Probealarm durchgeführt.

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4. Anfragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Jutta Stark fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, einen sicheren Weg zwischen Hochstadt und Marktzeuln einzurichten. Im Fall von Hochwasser sei es Fußgängern nicht möglich den Bahnhof Hochstadt-Marktzeuln zu erreichen, ohne an der B173 entlang laufen zu müssen. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech erklärt, dass man sich hier erst einmal Gedanken machen müsse und verweist vorläufig auf das Angebot des ÖPNV

Datenstand vom 18.04.2024 09:01 Uhr