Schöffenwahl Bayern; Aufstellung einer Schöffen-Vorschlagsliste


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderat, 06.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 06.02.2023 ö 4

Sachverhalt

Für die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern in der Amtsperiode 2024 bis 2028 findet derzeit die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Der Markt Marktzeuln wurde aufgefordert dem Amtsgericht Lichtenfels für die Wahl der Schöffen zwei Personen vorzuschlagen. Detaillierte Informationen können im Internet unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abgerufen werden. 
Mit Aushang vom 31.01.2023 sind nunmehr alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Marktzeuln aufgefordert, Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste zu benennen bzw. sich selbst zu bewerben. Die Vorschläge können bis zum Donnerstag, den 16.03.2023 im Rathaus Marktzeuln, Kanzlei, abgegeben werden, entsprechende Bewerbungsbögen liegen in der Kanzlei des Rathauses bereit oder können von der Homepage des Marktes Marktzeuln heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat entscheidet dann in seiner Sitzung im April über die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde, die anschließend öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt wird. 
Es besteht die Möglichkeit, binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen die Vorschlagsliste einzulegen, bevor diese dann zusammen mit etwaigen Einsprüchen bis zum 05.06.2023 an das Amtsgericht Lichtenfels übermittelt wird.
Zur Kenntnis

Datenstand vom 21.02.2024 09:12 Uhr