Aufstellungsbeschluss "Vorhabenbezogener Bebauungsplan" Agrophotovoltaikanlage mit Änderung Flächennutzungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderat, 05.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Der Vorhabensträger beabsichtigt auf den Flurnummern 1414, 1415, 1416, 1418, 1419 und 1420 sowie einem Teilbereich der Flurnummer 1412 der Gemarkung Marktzeuln eine sog. Agrophotovoltaikanlage zu errichten. Diese Flächen befinden sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Ausweisung eines Sondergebietes „Agrovoltaik an der Sandgrube“ mit der Zweckbestimmung Freiflächen Photovoltaikanlagen können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme geschaffen werden. Vorhabensträger ist der Eigentümer der o.g. Flächen Herr Thilo Hanft aus Redwitz a.d.Rodach (ohne Flurnummer 1412, Eigentümer Markt Marktzeuln). Ein entsprechender Durchführungsvertrag, der u.a. die Kostentragung durch den Antragsteller regelt ist vor Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplans abzuschließen.
Das durch Herrn Hanft mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Planungsbüro Solwerk GmbH aus Gundelsheim hat bereits Entwürfe (Stand 26.05.2023) des geänderten Flächennutzungsplans (6. Änderung) sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan samt Begründungen sowie eines kombinierten Umweltberichts zum Parallelverfahren für das Sondergebiet „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ erarbeitet und vorgelegt.

Beschlussempfehlung

Auf Antrag von Herrn Hanft wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agrovoltaik an der Sandgrube“ nach  § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans des Markt Marktzeuln (6. Änderung) im Bereich der Flurnummern 1414, 1415, 1416, 1418, 1419 und 1420 sowie einem Teilbereich der Flurnummer 1412 der Gemarkung Marktzeuln beschlossen.
Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Solwerk GmbH vorgelegten Entwürfe (Stand 26.05.2023) des geänderten Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan samt Begründungen sowie des kombinierten Umweltberichtes zum Parallelverfahren für das „Sondergebiet „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ und beschließt die frühzeitige Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Beschluss

Auf Antrag von Herrn Hanft wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agrovoltaik an der Sandgrube“ nach  § 30 Abs. 2 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans des Markt Marktzeuln (6. Änderung) im Bereich der Flurnummern 1414, 1415, 1416, 1418, 1419 und 1420 sowie einem Teilbereich der Flurnummer 1412 der Gemarkung Marktzeuln beschlossen.
Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Solwerk GmbH vorgelegten Entwürfe (Stand 26.05.2023) des geänderten Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan samt Begründungen sowie des kombinierten Umweltberichtes zum Parallelverfahren für das „Sondergebiet „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ und beschließt die frühzeitige Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2024 09:17 Uhr