Einziehung eines Teilbereichs des Feldweges "Ziegelgasse mit Abzweigung" Fl.Nr. 1412 Gmkg. Marktzeuln


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderat, 05.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 2.4

Sachverhalt

Der Markt Marktzeuln beabsichtigt einen ca. 54 m langen Teilbereich (=Abzweigung) des öffentlichen Feldweges Nr. 26 „Ziegelgasse mit Abzweigung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1412 der Gemarkung Marktzeuln auf Grund seiner verlorenen Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BayStrWG einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekannt zu machen, die Verfahrensunterlagen zur Einziehung liegen ab der Bekanntmachung für die Dauer von drei Monaten im Rathaus Marktzeuln zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während dieser Frist können sie von jedermann eingesehen werden und Bedenken vorgebracht werden. Anschließend ist über evtl. eingegangene Bedenken zu beraten und über die Einziehung zu entscheiden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stimmt der Einziehung des ca. 54m langen Teilbereichs (=Abzweigung) des öffentlichen Feldweges Nr. 26 „Ziegelgasse mit Abzweigung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1412 der Gemarkung Marktzeuln zu, die Absicht der Einziehung soll öffentlich bekannt gemacht werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Einziehung des ca. 54m langen Teilbereichs (=Abzweigung) des öffentlichen Feldweges Nr. 26 „Ziegelgasse mit Abzweigung“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1412 der Gemarkung Marktzeuln zu, die Absicht der Einziehung soll öffentlich bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2024 09:17 Uhr