Grundsatzbeschluss zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) "Regionalwerk Obermain"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderat, 05.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 05.06.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Um bei den aktuellen Herausforderungen der Energiekrise die kommunale Aufgabe der Energieversorgung sicherzustellen (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2, Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 6, 7 GO), bietet der Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen eine Möglichkeit der Teilhabe der Kommunen an den Geschäftsfeldern Erzeugung regenerativer Energien & Stromverkauf. Daher erarbeiten die elf Städte, Märkte und Gemeinden sowie der Landkreis aktuell ein Konzept zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) [Art. 89 ff. GO] als Anstalt öffentlichen Rechts, welches sich dieser Aufgabe annimmt. 

Es war bereits ein wichtiges Zeichen, dass alle elf Städte, Märkte und Gemeinden und der Landkreis die nötigen Finanzmittel zur Aufstellung der Geschäftsplanung, d.h. zur Erarbeitung der Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan eines möglichen Regionalwerks bereitgestellt haben.

In mehreren Bürgermeisterdienstbesprechungen, Workshops und Treffen des Arbeitskreises Regionalwerk wurde auf Einladung von Landrat Christian Meißner und der Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Anika Leimeister ausführlich über die Geschäftsplanung des Regionalwerks beraten. Alle elf Rathausvertreter waren sich einig, dieses Konzept im Landkreis Lichtenfels gemeinsam schnellstmöglich umsetzen zu wollen. Hierzu sind folgende Schritte nötig:

Schritt 1: Errichtung eines Regionalwerks [Gründung, Aufgaben]
Mit der tatsächlichen Gründung eines "Regionalwerk Obermain" eröffnet sich die große Chance, den anvisierten Ausbau der Energiewende (und insbesondere mögliche Windräder, PV-Flächen, PV Dachflächen) und der Wärmeversorgung (Wärmenetze) im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Gemeindegebiet und somit auch im Landkreis Lichtenfels zu sichern. Die Energie bzw. Wärme kann künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. Nicht zuletzt profitieren davon die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Mögliche Potentiale zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Wärmeversorgung und konkrete weitere Projekte für das Regionalwerk soll auch durch den in der Ausschreibung befindlichen landkreisweiten (interkommunalen) Energienutzungsplan ausgelotet werden. Die Aufgabe des Regionalwerk (gKU) ist zunächst die Suche und Identifizierung von Projekten und deren Projektentwicklung z.B. Flächensicherung, Beauftragung von Kartierungen, Beantragung von Netzeinspeisepunkten usw. 

Schritt 2: Projektumsetzung durch Gründung von „Projektgesellschaften“
Nach Abschluss der Projektentwicklung wird für große Projekte jeweils eine eigne Projektgesellschaft (GmbH & Co.KG) gegründet, an der die interessierten Kommunen Anteile erwerben können, wenn sie möchten. Auch Unternehmen oder Bürgerenergiegenossenschaften können Anteile zeichnen. Die Projektgesellschaft verwirklicht anschließend das Projekt (Anlagenbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Grünpflege). Hierfür fallen weitere Kosten an, von denen die Teilhaber an der Projektgesellschaft meist 20 % an Eigenkapital aufwenden müssen, der Rest wird mittels Banken bzw. Krediten fremdfinanziert, z.B. KfW Kredit Erneuerbare Energien – Standard 270. Das Projekt wird vor Realisierung, also vor Zahlungsbeginn diverser weiterer Kosten auf Wirtschaftlichkeit (Rentabilität) geprüft und nur wenn dieses Projekt wirtschaftlich ist, tatsächlich auch umgesetzt. 

Schritt 3 Regionalwerk – Erschließung weiterer (kommunaler) Geschäftsfelder
Darüber hinaus bietet das Regionalwerk Obermain als Kommunalunternehmen das strukturelle Konstrukt, um weitere kommunale Tätigkeiten zu bündeln und damit die kommunalen Verwaltungen zu entlasten. Mögliche zukünftige interkommunale Tätigkeitsfelder des Regionalwerks sind z.B. Klärschlammverwertung, EDV, zentrale Vergabestelle (Ausschreibungen), usw. 
Auch in diesem Fall muss festgelegt werden welche Kommune bei welchen Geschäftsfeldern mitarbeiten will. Es muss nicht jede Kommune bei jedem neuen Geschäftsfeld vertreten sein.

Die Energieversorgung ist gemäß Art. 83 Abs. 1 BV originäre Aufgabe der Kommunen. Der Landkreis Lichtenfels, welcher keine direkte Zuständigkeit im Bereich der Energieversorgung besitzt, ist bereit, sich mit einem Anteil von bis zu 25 % an einem „Regionalwerk Obermain“ zu beteiligen. Im Hinblick auf Art. 141 Abs. 1 Satz 4 BV, Art. 51 Abs. 1 Halbsatz 2 LKrO und Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG und der Zielrichtung des EEG ist es trotzdem möglich, als Landkreis erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu errichten und zu betreiben, auch über die Deckung des voraussichtlichen Energiebedarfs im Gebiet hinaus (freiwillige Aufgabe; Art. 3 Abs. 6 Sätze 1 und 2 BayKlimaG).

Hierdurch ergibt sich folgende Kostenverteilung auf den Landkreis und die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Lichtenfels (bei einer Beteiligung aller 12 Akteure):

Kommune
Einwohner 
Fläche in ha
Kosten pro Jahr  
(EW basiert & ha basiert)
Kosten auf 5 Jahre
(EW basiert & ha basiert
Altenkunstadt
5472
3291,72
                   16.450 € 
                                82.250 € 
Bad Staffelstein
10522
9939,74
                   39.557 € 
                              197.784 € 
Burgkunstadt
6429
4058,92
                   19.747 € 
                                98.737 € 
Ebensfeld
5553
6872,95
                   24.448 € 
                              122.242 € 
Hochstadt
1622
1378,46
                      5.760 € 
                                28.801 € 
Lichtenfels
20036
12226,87
                   60.615 € 
                              303.075 € 
Marktgraitz
1143
374,65
                      2.749 € 
                                13.746 € 
Marktzeuln
1569
686,09
                      4.151 € 
                                20.755 € 
Michelau
6316
1935,53
                   14.896 € 
                                74.478 € 
Redwitz
3400
1466,09
                      8.950 € 
                                44.748 € 
Weismain
4678
9015,45
                   27.677 € 
                              138.384 € 
Gesamt Kommunen
66740
51246,47
                 225.000 € 
                          1.125.000 € 
Landkreis 


                   75.000 € 
                              375.000 € 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die jeweilige Kommune einen Grundsatzbeschluss zur Gründung eines "Regionalwerk Obermain" fassen und die nötigen Finanzmittel zur raschen Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand auf 5 Jahre im Haushalt einplanen und bereitstellen.

Beschlussempfehlung

  1. Der Markt Marktzeuln beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung des Regionalwerks Obermain durch die elf Städte, Märkte und Gemeinden und dem Landkreis Lichtenfels.
  2. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand werden vom Markt Marktzeuln ab Einstellung für insgesamt 5 Jahre (bis einschließlich 2028) die jeweiligen Finanzmittel aus der Tabelle: 20.755 € (jährlich 4.151 €) im Haushalt eingeplant bzw. bereitgestellt. Für das Jahr 2023 fallen max. 50 % der jährlichen Kosten an. Mit den Finanzmitteln werden die Personalkosten, Sachmittel, ggf. Büro, Fahrzeug-, Projektentwicklungs- und die Projektanbahnungskosten des Regionalwerks gedeckt. 
  3. Diese Kostenzusage gilt bereits für die interimsweise Einstellung/Beschäftigung eines Vorstands (vor Gründung des Regionalwerks) durch ein mögliches Gründungsmitglied des Regionalwerks im Vorgriff auf diese.
  4. Die Geschäftsplanung des Regionalwerks, d.h. die Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan, welche der Arbeitskreis Regionalwerk ausarbeitet, ist den kommunalen Gremien in einem weiteren Schritt zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Beschluss

  1. Der Markt Marktzeuln beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung des Regionalwerks Obermain durch die elf Städte, Märkte und Gemeinden und dem Landkreis Lichtenfels.
  2. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten des Regionalwerks durch einen Vorstand werden vom Markt Marktzeuln ab Einstellung für insgesamt 5 Jahre (bis einschließlich 2028) die jeweiligen Finanzmittel aus der Tabelle: 20.755 € (jährlich 4.151 €) im Haushalt eingeplant bzw. bereitgestellt. Für das Jahr 2023 fallen max. 50 % der jährlichen Kosten an. Mit den Finanzmitteln werden die Personalkosten, Sachmittel, ggf. Büro, Fahrzeug-, Projektentwicklungs- und die Projektanbahnungskosten des Regionalwerks gedeckt. 
  3. Diese Kostenzusage gilt bereits für die interimsweise Einstellung/Beschäftigung eines Vorstands (vor Gründung des Regionalwerks) durch ein mögliches Gründungsmitglied des Regionalwerks im Vorgriff auf diese.
  4. Die Geschäftsplanung des Regionalwerks, d.h. die Zielstruktur, Vertragswerk und Businessplan, welche der Arbeitskreis Regionalwerk ausarbeitet, ist den kommunalen Gremien in einem weiteren Schritt zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2024 09:17 Uhr