Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan des Marktes Marktzeuln für 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Marktgemeinderat, 07.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Kämmerin Manuela Lamm gibt einen Überblick über die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des diesjährigen Kommunalhaushaltes. Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Haushaltssatzung und allen Anlagen wurde den Gemeinderäten bereits mit der Sitzungsladung über das Ratsinformationssystem bereitgestellt. Eine eingehende Befassung mit den Zahlen und Fakten des Haushalts 2023 wurde somit jedem Gemeinderatsmitglied ermöglicht. Der dem Gremium vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wurde von der Verwaltung in Anlehnung an die Haushaltsrechnung 2022, der Ansätze und dem Abschluss des Haushaltsjahres 2022 sowie aus den für das zu planende Haushaltsjahr 2023 bekannten Vorgaben entwickelt und wird in dieser Fassung von der Verwaltung und dem Finanzausschuss dem Gemeinderat zur Annahme und Zustimmung empfohlen. 
Kämmerin Manuela Lamm gibt die Eckdaten des Haushalts für 2023 bekannt. Der Schuldenstand des Marktes Marktzeuln wird in diesem Jahr voraussichtlich von 471.500 € auf 378.077 € abgebaut. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum Ende des Haushaltjahres 2023 somit 234 € je Einwohner, der Landesdurchschnitt liegt derzeit bei 701 €.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat erlässt aufgrund der Art. 63 ff der GO für das Haushaltsjahr 2023 die Haushaltssatzung mit den §§ 1 - 7. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 3.229.800 €. Der Vermögenshaushalt wird in Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 3.419.800 € festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Die Haushaltssatzung bildet in ihrem vorgetragenen Wortlaut einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A                380 v. H.
Grundsteuer B                350 v. H.
Gewerbesteuer               380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan weist aus:
  1   ehrenamtlicher Erster Bürgermeister
  5   Bauhofmitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte)
  3   Reinigungskräfte (Teilzeitbeschäftigte)
Der Marktgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan vollinhaltlich zu. Die Haushaltssatzung tritt zum 01.Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt aufgrund der Art. 63 ff der GO für das Haushaltsjahr 2023 die Haushaltssatzung mit den §§ 1 - 7. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 3.229.800 €. Der Vermögenshaushalt wird in Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 3.419.800 € festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Die Haushaltssatzung bildet in ihrem vorgetragenen Wortlaut einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A                380 v. H.
Grundsteuer B                350 v. H.
Gewerbesteuer               380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan weist aus:
  1   ehrenamtlicher Erster Bürgermeister
  5   Bauhofmitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte)
  3   Reinigungskräfte (Teilzeitbeschäftigte)
Der Marktgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan vollinhaltlich zu. Die Haushaltssatzung tritt zum 01.Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:49 Uhr