Schulwesen - Übernahme der Schülerbeförderungskosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Marktgemeinderat, 07.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 7

Sachverhalt

Bislang erfolgte die Beförderung der Grundschulkinder im Gebiet des Marktes Marktzeuln zum und vom Unterricht (Freigestellter Schülerverkehr) im Rahmen einer eigens eingerichteten Buslinie für die Kinder aus Horb am Main und Zettlitz (zusammen mit den Hauptschülern). Die Betriebskosten hierfür trägt der Schulaufwandsträger (Markt Marktzeuln) und die Abrechnung erfolgte über den Mittelschulverband Redwitz.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Schülerbeförderung im Rahmen den ÖPNV. Hierfür wird jedem beförderungsberechtigten Schulkind ein kostenfreies 365-Euro-Ticket zur Verfügung gestellt. Beförderungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, wenn der Weg zum Unterricht länger als zwei Kilometer ist oder auch bei kürzeren Strecken, wenn der Schulweg als besonders beschwerlich oder gefährlich anerkannt wird. Der Weg vom Ortsteil Zettlitz bis zur Grundschule Marktzeuln ist kürzer als zwei Kilometer, jedoch wird der Schulweg aufgrund der stark befahrenen Staatsstraße, welche gequert werden muss und dem unbeleuchteten Weg (Winterhalbjahr) zwischen Zettlitz und Marktzeuln, als besonders gefährlich anerkannt. Somit sind alle Grundschüler aus den Ortsteilen beförderungsberechtigt und erhalten ein kostenfreies 365-Euro-Ticket. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat stimmt der Übernahme der Schülerbeförderungskosten wie vorgetragen zu. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Übernahme der Schülerbeförderungskosten wie vorgetragen zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:49 Uhr