Schulkinderbetreuung - Bedarfsanerkennung Hortplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Marktgemeinderat, 07.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 8

Sachverhalt

Derzeit laufen die Planungen hinsichtlich einer Teilsanierung der Grundschule und Schaffung eines Kinderhortes. Für den vorhanden Hortbereich im Obergeschoss der Grundschule wurde mit Wirkung vom 01.01.2021 eine Betriebserlaubnis für 20 Plätze erteilt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wurde bei der Kita-Aufsicht eine vorübergehende Erweiterung der Betriebserlaubnis beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben und befristet für das Kindergartenjahr 2022/23 dürfen bis zu 36 Plätze im Hort belegt werden. 
Durch die geplanten Maßnahmen soll im Obergeschoss der Grundschule ein neuer Hort geschaffen bzw. der provisorische Hort umgebaut werden, wodurch anschließend mehr Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Der Umbauumfang sollte jedoch auch dem örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen entsprechen, weshalb der Gemeinderat eine entsprechende Bedarfsanerkennung beschließen muss.
Der Bedarf an Hortplätzen richtet sich hauptsächlich nach den Schülerzahlen, welche die Grundschule besuchen. Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 die Geburtenzahlen eingebrochen waren, haben sich diese im Jahr 2022 mit 19 Kindern wieder deutlich erholt. Weiterhin sind Neuzuzüge von Familien zu verzeichnen, wodurch im Schuljahr 2023/2024 wieder 61 Schüler die Grundschule besuchen werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass aufgrund der Erwerbstätigkeit der Eltern oder fehlenden Betreuungspersonen im Familienumfeld, immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Grundschulkinder benötigen werden. Somit sollte mit einer Rate von 80 % der Schulkinder gerechnet werden, welche nach dem Unterricht den Hort besuchen werden. Bei einer Schülerzahl von 61 Kindern wären dies 49, aufgerundet 50 Hortplätze. 
Aus diesem Grund sollte der Markt Marktzeuln 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkennen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 50 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:49 Uhr