Beschluss über den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens St. Michael, Marktzeuln


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Marktgemeinderat, 07.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) . Marktgemeinderat 07.08.2023 ö 9

Sachverhalt

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist im Kindergarten Marktzeuln die Schaffung eines Personalraumes notwendig. Hierzu soll ein vorhandenes Gerätelager zum Personalraum umgebaut werden und zeitgleich als Ersatz ein Funktionsgebäude, zur Unterbringung der Spiel- und Gartengeräte bzw. der Kinderwagen, geschaffen werden. Zudem sind zusätzliche Beschattungsmaßnahmen (Markisen) vorgesehen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Markt Marktzeuln und der Kath. Kirchenstiftung ist der Markt Marktzeuln für den Bauunterhalt des Gebäudes verantwortlich. Art, Umfang und zeitliche Notwendigkeit von Unterhaltsmaßnahmen ergeben sich aus den im Immobilienbereich üblichen Usancen und Fristen. Ergänzend dazu gelten als Mindestanforderung die im Kindergarten- bzw. im Kinderkrippenbereich jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Für die Maßnahme können Zuwendungen gemäß Art. 10 BayFAG beantragt werden. Ein möglicher Fördersatz steht jedoch im Vorfeld nicht fest. In der Regel beträgt dieser 50 % + x. Es wurde bereits ein Architektenbüro mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) beauftragt. Die geschätzten Gesamtkosen belaufen sich auf ca. 160.000 €.
Den Unterlagen zur Beantragung der FAG-Fördermittel ist der Beschluss des Gemeinderates bzgl. der Durchführung des Vorhabens beizufügen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Erweiterungs- und Baumaßnahmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgestellten Erweiterungs- und Baumaßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 08:49 Uhr