Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans"Agrovoltaik an der Sandgrube" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Behandlung der Stellungnahmen § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Billigungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderat, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung des Sondergebietes „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ im Parallelverfahren beschlossen.
In der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 fand die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, und § 4 Abs. 2 BauGB statt. 
Herr Westenberg von der Firma Solwerk GmbH stellt dem Marktgemeinderat die eingereichten Stellungnahmen und die ausgearbeiteten Beschlussvorschläge vor. Daraus resultierende Änderungen wurden in die Planung bereits eingearbeitet. Die einzelnen Abstimmungsergebnisse werden direkt in der Anlage vermerkt (siehe Anlage: AGV an der Sandgrube Würdigung).

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat behandelt die eingegangenen Stellungnahmen. Die einzelnen Abwägungsergebnisse mit Abstimmungsergebnis sind in der Anlage (AGV an der Sandgrube Würdigung) vermerkt.
Der Marktgemeinderat billigt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 04.03.2024 mit den eingearbeiteten Änderungen. 
Der Gemeinderat fasst für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans den Feststellungsbeschluss und beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ gem. § 10 BauGB als Satzung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat behandelt die eingegangenen Stellungnahmen. Die einzelnen Abwägungsergebnisse mit Abstimmungsergebnis sind in der Anlage (AGV an der Sandgrube Würdigung) vermerkt.
Der Marktgemeinderat billigt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 04.03.2024 mit den eingearbeiteten Änderungen. 
Der Gemeinderat fasst für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans den Feststellungsbeschluss und beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage an der Sandgrube“ gem. § 10 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stefan Leikheim

Datenstand vom 18.04.2024 09:01 Uhr