Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 789 Gmkg. Marktzeuln (Kulbitzweg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderat, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Marktzeuln) Marktgemeinderat 04.03.2024 ö 2.4

Sachverhalt

Es liegt eine formlose Bauvoranfrage für das Grundstück Fl. Nr. 789 der Gemarkung Marktzeuln (am Kulbitzweg) vor. Geplant ist ein Einfamilienwohnhaus mit Flachdach, sowie eine angebaute Doppelgarage und eine Terrassenüberdachung.
Das geplante Wohngebäude hat laut dem eingereichten Plan in etwa die Höhe der dahinter liegenden Bebauung, die Dachfläche wird durch das neue Gebäude mit Flachdach allerdings verdeckt. 
Das Grundstück grenzt zwar direkt an die Bebauung im Kulbitzweg an, befindet sich aber im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Bebauung der Fl. Nr. 789 ist somit grundsätzlich nur nach Aufstellung einer Einbeziehungssatzung möglich (hierzu gab es bereits frühere Gespräche mit dem Landratsamt). Im Zuge des Bauleitverfahrens werden genauere Festsetzungen festgeschrieben. 
Es sollten geeignete Festsetzungen zur Verminderung einer negativen Fernwirkung bedacht werden (z.B. Farbgebung der Fassade).
Vor Fassung eines Aufstellungsbeschlusses durch den Markt Marktzeuln wäre ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Antragssteller abzuschließen, in dem u. a. bestimmt wird, dass der Eigentümer durch entsprechende Beprobung nachweisen muss, dass keine Beeinträchtigung durch die angrenzende Altlastenverdachtsfläche entsteht und dass er alle mit der Aufstellung verbundenen Kosten (z.B. Planung, Beprobungen, Erschließung, Ausgleichsflächen, Verwaltungsaufwand 1000€ pauschal, …) vollumfänglich übernimmt. Der Antragssteller wird darauf hingewiesen, dass er das gesamte Verfahrensrisiko trägt, d.h. scheitert die Aufstellung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Einwände Träger öffentlicher Belange o.ä.), so hat der Antragssteller dennoch alle entstandenen Kosten zu tragen.
Die Eigentümer des Nachbargrundstücks mit der Flurnummer 790/7 haben dem Vorhaben durch Unterschrift grundsätzlich zugestimmt. 
Die Eigentümer des Nachbargrundstücks mit der Flurnummer 790/5 haben keine Bedenken geäußert und würden sich der Meinung des Landratsamtes anschließen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat befürwortet das Vorhaben gemäß den eingereichten Entwurfsplänen und wäre zur Durchführung der notwendigen Bauleitplanung bereit, soweit sich der Antragsteller durch städtebaulichen Vertrag verpflichtet die entstehenden Kosten vollumfänglich zu übernehmen.

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderat Hubert Gehrlich merkt an, dass der Neubau nicht über die Firsthöhe des Nachbarhauses ragen darf. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech erklärt, dass die Höhenfestlegung bindend sein muss. Wenn nicht tief genug gebaut werden kann, ist ein Bau nicht möglich.

Marktgemeinderätin Jutta Stark wendet ein, dass der geplante Neubau nicht in die Siedlung passe, es aber begrüße, dass jemand in Marktzeuln bauen möchte. Marktgemeinderat Heinz Fischer gibt an, dass die Form des Neubaus einfach Geschmackssache sei und sich das Gebäude sicher gut einfügen wird. Marktgemeinderat Hubert Gehrlich fügt hinzu, dass die Ästhetik immer eine Frage des Geschmacks sei und auch teilweise die Farbwahl mancher Fassaden nicht ins Bild passen würden. Objektiv gibt es aber keine Beeinträchtigungen festzustellen.

Marktgemeinderat Markus Pülz gibt zu bedenken, dass für die Nachbarn weiterhin die Möglichkeit einer Photovoltaikanlage gegeben sein muss. Erster Bürgermeister Friedlein-Zech unterstreicht erneut die bindende Höhenfestlegung. 

Marktgemeinderat Stefan Luthardt erklärt, dass die Nachbarn ja bereits ihr Einverständnis gegeben haben und somit klar gemacht haben, dass der Neubau für sie keine Probleme darstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet das Vorhaben gemäß den eingereichten Entwurfsplänen und wäre zur Durchführung der notwendigen Bauleitplanung bereit, soweit sich der Antragsteller durch städtebaulichen Vertrag verpflichtet die entstehenden Kosten vollumfänglich zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2024 09:01 Uhr